Auf Einladung des Bürger-Vereins Happing e. V. fand am Donnerstag, den 03.04.2025 im Happinger Hof eine Podiumsdiskussion zum Thema: „Entwicklung des Dorfs Happing“ statt.
Unter der Moderation von Florian Schrei stellten sich die Fraktionsvorsitzenden Herbert Bormann (CSU), Abuzar Erdogan (SPD), Robert Multrus (Freie Wähler/UP), Andreas Kohlberger (AfD) sowie Anna
Rutz (Die Grünen) den Fragen der Bürger. Der mit ca.
120 Personen voll besetzte Saal dokumentierte das rege Interesse der Bevölkerung an diesem Thema.
Nach der Begrüßung durch Florian Schrei und den 1. Vorsitzenden der Bürger-Vereins, Erlafrid Hiltl, präzisierte der 2. Vorsitzende, Werner Stiglauer, anhand einer aufschlussreichen Präsentation
die zu erörternden Themenbereiche:
Nutzung des Seegrundstücks am Happinger See sowie Bebauungsplanverfahren Nr. 172 „Eichfeldstraße Happing“.
Happing konnte sich – bisher noch als eines von wenigen Wohngebieten in
Stadt- und Landkreis Rosenheim - seinen dörflichen Charakter bewahren.
Das ISEK „Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept 2025“ bestätigt diesen Sachverhalt: „Im Süden befindet sich der Ortsteil Alt-Happing, welcher noch starke Charakteristika eines ländlichen
Dorfes besitzt.“ Durch den Grünstreifen zwischen Kaltmühl und dem Dorf, ist Happing nicht mit angrenzenden Wohngebieten zusammengewachsen. Die Anordnung der Siedlung um den Dorfplatz mit Kirche,
das nahe am Zentrum gelegene Gasthaus, sowie mehrere sehr aktive Vereine führten dazu, dass die Happinger Bürger stark mit ihrem Heimatort verbunden und verwurzelt sind.
In der ersten Fragerunde bekundeten alle Fraktionsvorsitzenden einstimmig ihre Wertschätzung des dörflichen Charakters von Happing und bestätigten, ihren ausdrücklichen Willen diesen erhalten zu
wollen.
Es ist unbestritten, dass freie Bauflächen eine notwendige Entwicklung zulassen.
Es ist jedoch äußerst wichtig, dass künftige Bebauungen sich - in Dichte, sowie in Art und Weise der Gebäude -in das bisherige Dorfbild einfügen und integrieren lassen müssen, ohne dessen Charakter
zu beeinträchtigen oder sogar zu zerstören.
Wie geht’s weiter am Happinger See?
Schon seit mehreren Jahren läuft eine hitzige Debatte, wie das Gelände im Bereich der alten Seegaststätte am Happinger See genutzt/bebaut werden kann/soll.
Im September 2011 kaufte die Stadt Rosenheim das gesamte Gelände samt Seehotel Hubertus. Dieses befindet sich in einem schlechten Bauzustand. Es zeichnet sich wohl ab, dass das alte Gebäude
abgerissen wird und damit Platz für einen Neubau gemacht werden soll. Angedacht ist eine Seegaststätte mit 10 -12 Fremdenzimmern. Die Verwaltung prüft die Vergabe einer Teilfläche im Umfang des
ehemaligen Hotels aus dem Grundstück im Erbbaurecht. Es soll auf jeden Fall sichergestellt werden, dass die Uferzone und die Liegewiese weiterhin öffentlich frei zugänglich bleiben.
Eine wirtschaftliche Nutzung halten alle Fraktionen für sinnvoll.
Die Meinungen über den Umfang und die Ausgestaltung gehen jedoch auseinander. SPD-Fraktionsvorsitzender Erdogan spricht sich für eine Vergabe im Erbbaurecht aus, da hier genau der Umfang, sowie die
konkreten Bedingungen (z. B. u.a. der öffentliche Zugang von Uferzone und Liegewiese) festgelegt werden können. Im Falle einer Nichteinhaltung ist ein sog. „Heimfall“ möglich, was eine
Rückübertragung an die Stadt und somit ein vorzeitiges Ende des Erbbauvertrags bedeutet. Die Grünen befürworten eine Lösung, in der die Stadt den Betrieb selbst übernimmt. Dies könnte kosten- und
kapazitätsmäßig Schwierigkeiten bereiten und wird von den anderen Fraktionen nicht mitgetragen. Es blieb die Frage offen, welcher Umfang einer Bebauung für eine wirtschaftliche Nutzung notwendig
ist.
Im 2. Teil der Podiumsdiskussion ging es um den Bebauungsplan Eichfeldstraße. Im Bebauungsplan vom 02.10.2018 war eine lockere, ortsentsprechende Bebauung zwischen dem Happinger Hof und der
Eichfeldstraße vorgesehen.
Der Stadtrat hat nun am 29.01.2025 die Änderung des Geltungsbereichs und den überarbeiteten Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 172 „Eichfeldstraße Happing“ vom 08.01.2025 mit 30:11 Stimmen gebilligt. Die geplante Nutzung erfordert eine Teiländerung des Flächennutzungsplanes in einem Bereich, welche mit im Parallelverfahren laufenden 44. Änderung des Flächennutzungsplanes veranlasst wurde.
Aus dem vormals mit MD als Dorfgebiet ausgewiesenen Bereich wird in diesem Entwurf zum Teil nun ein Mischgebiet (MI). Mit dieser Umwidmung ist es möglich, dort neben Wohn-, Geschäfts- und
Bürogebäuden, auch sonstige Gewerbebetriebe sowie Anlagen für Verwaltungen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke anzusiedeln. Am nördlichen Rand (Bebauungsgrenze)
dieses Bereichs werden für das dringend schon seit vielen Jahren benötigte Feuerwehrhaus sowie einen Kindergarten/KITA Sonderflächen ausgewiesen. Hierfür sind Flachdächer vorgesehen. Dies ist jedoch
auch für Zweckbauten nicht dringend notwendig und stört das Bild.
Den schwerwiegendsten Eingriff in den unbestrittener Weise schützenswerten Dorfcharakter, stellt jedoch die direkt im Anschluss an die bisherige Bebauung (kleinere Wohngebäude und landwirtschaftliche
Anwesen) eine geplante Palliativ-Tagespflegeeinrichtung dar. Auf der bisherigen Streuobstwiese soll mit einer Wandhöhe von 11,5 m, was 4 (!!!) Vollgeschossen entspricht, sowie einer
geschätzten Nutzfläche von ca. 5.600 qm dort ein riesiger Kubus in L-Form mit Flachdach entstehen, der alle umstehenden Gebäude „erschlägt“ und bei weitem überragt. Dies wurde anhand einer
3-D-Ansicht eindrucksvoll visualisiert.
Nach einstimmiger Aussage der Vertreter der Stadtratsfraktionen würden diese einem derartigen Bauvorhaben nicht zustimmen.
Für das restliche Gebiet ist noch zusätzlich eine dichte Bebauung vorgesehen.
In der Beschreibung des Bebauungsplans wird von einer „angemessenen“ Bebauungsdichte gesprochen, die jedoch im Vergleich mit dem Bestand deutlich erhöht wirkt. Auf einer Fläche sind bis neun weitere
Gebäude vorgesehen.
In dieser Unterlage wird davon gesprochen, dass „zur Wahrung des Ortsbildes Bautypologie aus Doppel- und Reihenhäusern sowie Geschosswohnungsbauten mit zwei bis drei Vollgeschossen und Satteldach,
teilweise auch Flachdach“ gebaut werden soll. Bei drei Vollgeschossen plus Satteldach ist schätzungsweise ebenfalls mit einer Höhe von ca. 11,5 m zu rechnen, die den bisherigen Bestand deutlich
überragen dürften.
Gemäß Bebauungsplanentwurf ist „Planungsziel die Erschließung des Ortsteils Happing über die Eichfeldstraße. Dies ist nicht möglich, da diese für den zu erwartenden Verkehr nicht ausgebaut ist und
heute bereits zum Teil als Fahrradstraße gewidmet ist.
In der Bauphase muss mit einem verstärkten Verkehrsaufkommen in der Happinger -, Innau- und Aisingerstraße gerechnet werden. Zusätzliche Belastung schafft der Verkehr durch die Bebauung der
Baywa-Wiese, der sommerliche Badeverkehr zu den Happinger Seen, sowie der Biergartenbetrieb am Happinger Hof. Dies führt bereits jetzt oft zu Verkehrschaos im Ort und behindert den
landwirtschaftlichen Verkehr. Gemäß den Aussagen der Parteien werden ein Verkehrs-, Immissionschutz-, Umwelt- sowie ein hydrogeologisches Gutachten im nächsten Verfahrensschritt erfolgen.
Aus den Reihen der Besucher wurde mehrfach bemängelt, dass die direkt betroffenen Anwohner keinerlei Information seitens der Stadtverwaltung erhalten haben. Dies widerspricht einem offenen Umgang und
dem natürlichen Informationsbedürfnis der Bürger.
Die Öffentlichkeit kann sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung in der Zeit von Montag, 03.03. bis einschließlich Freitag, 11.04.2025, 12:00 Uhr
informieren.
Während dieses Zeitraumes können von allen Personen Stellungnahmen zum Planentwurf vorgebracht werden.
gez. Kristina Rosen-Hiltl